Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin
|
|
Bereits im September 2002 wurde für das SAERTEX-LINER®-Verfahren die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, erteilt (Zulassungs-Nr. Z-42.3-350).
Durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Der Erteilung der Zulassung gehen intensive Prüfungen während des Herstellungsprozesses in der Produktion sowie der Ausführung auf der Baustelle in der Praxis und in Langzeittests durch qualifizierte Mitarbeiter des DIBts voraus.
Nur wenn der Hersteller des Bauprodukts die einwandfreie Funktion, Umweltver-träglichkeit und Sicherheit des Verfahrens nachweisen kann, wird die Zulassung erteilt. Die Gültigkeit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beträgt jeweils
5 Jahre, danach muss Sie verlängert werden.
|
Die Einhaltung der Bestimmungen aus der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muß durch eine regelmäßige Fremdüberwachung durch eine vom DIBt anerkannte Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden. Die Fremd-überwachung für den SAERTEX-LINER
® wird von Siebert + Knipschild GmbH Ingenieurbüro für Kunststofftechnik, Oststeinbek durchgeführt.
Sofern die Ergebnisse der Fremdüberwachung den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen, wird für jeweils ein weiteres Jahr ein Übereinstimmungszertifikat als Nachweis ausgestellt. Der Hersteller ist dann berechtigt, das Bauprodukt mit dem Ü-Zeichen gemäß der Übereinstimmungszeichen-Verordnung zu kennzeichnen.